Jugendfischereischein

 

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Fischerprüfung, wenn Sie sich bei der Gemeinde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen.
Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines Erwachsenen (mind. 18. Jahre alt), der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist.

Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet.

Die Fischereiverbände empfehlen den Jugendlichen, in die Jugendgruppe eines Fischereivereins einzutreten.

 

Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen, können dies aber ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Es wird jedoch empfohlen, die Fischerprüfung erst mit dem 14. Lebensjahr abzulegen.